Presseerklärung: TSG Bretzenheim II

Die TSG Bretzenheim legt Protest gegen das Urteil der Verbandsspruchkammer des Südwestdeutschen Fußball-Verbandes ein. Der Verein sieht beim Klassenleiter eine eindeutige Mitschuld für den begangenen Formfehler.

30 Spiele, 20 Siege, mehr als 100 erzielte Tore und auch die Defensive war die stärkste der Liga – was die Mannschaft der TSG Bretzenheim II in der abgelaufenen A-Klasse-Saison geschafft hat, ist trotz allem historisch. Doch nun scheint dem Team die Belohnung dafür verwehrt zu bleiben. Wegen eines Formfehlers endete die Spielzeit kürzlich abrupt.

Gerade noch bereitete das Trainerteam um Rauf Acar das Entscheidungsspiel um den Aufstieg in die Bezirksliga vor. Da machte ein Urteil der Verbandsspruchkammer all die tollen Leistungen der letzten zehn Monate und all die gebrachten Opfer plötzlich umsonst. Formal mag dieses Urteil okay gewesen sein, doch aus Sicht des Vereins gibt es dennoch gute Gründe für einen Protest dagegen. Denn es gibt einige Fakten, die aus Sicht der

TSG Bretzenheim berücksichtigt werden sollten.

Klar ist: Der Verein, die TSG Bretzenheim, hat einen Fehler gemacht. Sowohl im Relegations-Hinspiel in Pfeddersheim als auch im Rückspiel zu Hause stand ein Spieler zu viel aus der ersten Mannschaft auf dem Platz. Doch klar ist auch, dass sich der Verein oder das Trainerteam damit keinen unfairen Vorteil verschaffen wollte – sondern sie waren sich sicher, im Sinne der Spielordnung zu handeln. Und dafür gibt es gute Gründe.

Wie eine E-Mail des Klassenleiters der A-Klasse Mainz/Bingen belegt, ist am ersten Mai eine Nachricht mit dem Betreff „INFO zu Festspielregel“ herumgeschickt worden. In deren Anhang verweist der Klassenleiter auf die Ziffern 2 und 3 des § 27 in der Spielordnung.

Und folgt man diesen beiden Ziffern, dann wäre der Einsatz von vier U21-Spielern völlig in Ordnung gewesen, unabhängig davon, wann diese zuletzt für die erste Mannschaft im Einsatz waren. Als es einen Monat später zum ersten Relegationsspiel kam, hatte der Verein keinen Grund, an der Vollständigkeit dieser Information zu zweifeln.

Das galt erst recht nach dem verlorenen Hinspiel, in dem eben vier U21-Spieler aufliefen. Ein Protest aus Pfeddersheim blieb nach einem Sieg natürlich ohnehin aus, doch dass auch darüber hinaus scheinbar keine Überprüfung dieses Spiels stattgefunden hat, ist eindeutig ein Fehler des verantwortlichen Klassenleiters. Schließlich hätte diesem ein möglicher Fehler schon nach dem Hinspiel auffallen müssen. Die TSG Bretzenheim hätte bestraft werden können und den Fehler im Rückspiel selbstverständlich vermieden.

In § 13 der Verbandssatzung ist eindeutig festgelegt, dass es Aufgabe des Klassenleiters ist, den gesamten Spielbetrieb zu überwachen. Diese Aufgabe wurde eindeutig nicht wahr- genommen.

Denn nach dem Hinspiel meldete sich niemand vom Verband, auch nicht der verantwortliche Klassenleiter. Die TSG hatte keinen Grund davon auszugehen, einen Fehler gemacht zu haben – und setzte vier Tage erneut vier U21-Spieler ein, die auch im letzten Saisonspiel der ersten Mannschaft auf dem Platz standen. Das ist nach Ziffer 4 des § 27 einer zu viel. Erfahren hat der Verein das aber erst nach dem Rückspiel, das die Mannschaft mit 5:1 gewann und sich somit vermeintlich ein Entscheidungsspiel erkämpfte. Zur Erinnerung: Die ursprüngliche Mail vom Klassenleiter der A-Klasse Mainz/Bingen verwies bloß auf die Ziffern 2 und 3.

Besonders bitter ist in diesem Zusammenhang, dass der vierte Spieler erst in der 57. Minute eingewechselt wurde. Da stand es bereits 4:0. An dem Protest der Pfeddersheimer ist dennoch nichts zu beanstanden. Die TSG Bretzenheim gratuliert dem Team zum Aufstieg.

Trotzdem hat der Verein nun Protest gegen das Urteil eingelegt und hofft auf die Berücksichtigung des vom Verband stets gepredigten Fair-Play-Gedankens. Für fair hielte die TSG Bretzenheim, wenn die zweite Mannschaft gemeinsam mit den Pfeddersheimern in die Bezirksliga aufsteigen dürfte.

Die TSG Bretzenheim sieht es als erwiesen an, dass der Verband mindestens eine Mitschuld trifft, weil der Klassenleiter eindeutig unvollständig informiert hat. Der Fehler, den die TSG gemacht hat, hätte also problemlos vermieden werden können, bzw. im zweiten Spiel unterbunden werden können, wenn der Verband keinen Fehler gemacht hätte. Der Verein sieht hierbei einen eindeutigen Verfahrensfehler, unter dem außerdem auch andere leiden.

Denn den Teams der SG Gensingen/Grolsheim und des FSV Nieder Olm II wird unter den aktuellen Umständen der Klassenerhalt verwehrt, obwohl sie ihre jeweiligen Entscheidungsspiele gewonnen haben. Auch hier sei noch einmal an den Fair-Play- Gedanken erinnert.

Fehler passieren, Fehler sind menschlich, doch die Spieler und Trainer der TSG Bretzenheim II sind nicht diejenigen, die unter diesen Fehlern der Klassenleiter leiden sollten. Die Zeit nach Corona hat gezeigt, dass eine Aufstockung der Liga möglich ist. Der Verband sollte daher in Erwägung ziehen, der Mannschaft die Möglichkeit zu geben, sich sportlich in der Bezirksliga zu beweisen.

Mit sportlichen Grüßen

Rene ́ Moczarski

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