COVID-19 – Hygienekonzept BSA Bretzenheim

(Stand 01.01.2022)

Hygieneregeln Allgemein

Ab dem 28. Dezember 2021 ist für geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit bis zu höchstens zehn Personen gestattet. 

Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bleiben bei der Ermittlung der Personenanzahl insgesamt außer Betracht. 

Zuschauer

  • Bei Veranstaltungen im Freien ohne feste Sitzplätze dürfen nur geimpfte, genesene oder diesen gleich gestellte Personen anwesend sein („2G-Regelung“). 
  • Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, teilnehmen, ohne dass sie über einen aktuellen Testnachweis verfügen müssen. 
  • Es gilt die Maskenpflicht, die beim Verzehr von Speisen und Getränken entfällt. 
  • Ein Verkauf von Speisen und Getränken findet an Spieltagen statt.

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Zonen auf der BSA – Bretzenheim

ZONE 1 – Spielfeld/Innenraum 

  • Alle auf dem Spielbericht stehenden Spieler (18) und Offiziellen.
  • Schiedsrichter und Beobachter, Verbandsbeauftragte.
  • Sanitäts- und Ordnungsdienst.
  • Hygienebeauftragte

ZONE 2 – Umkleiden 

  • Spieler, Trainer, Teamoffizielle, Hygienebeauftragte.
  • Schiedsrichter und Beobachter

ZONE 3 – Zuschauerbereich

  • Zuschauer müssen sich vor Betreten der Sportanlage am Eingang Ihren 2G-Nachweis vorzeigen.
  • Abstandsbodenmarkierungen (1,5 Meter) sind zu beachten.
  • Auf der BSA Bretzenheim gilt die Maskenpflicht
  • Beschilderung Ein- und Ausgang ist zu beachten

Spielbetrieb

Für Minderjährige und immunisierte volljährige Personen bestehen keine Einschränkungen für den Sport im Außenbereich.

Das heißt, nicht-immunisierte volljährige Personen dürfen nicht am Sportbetrieb teilnehmen.

Für Trainer/Betreuer gelten immer – wie für die sonstigen Sporttreibenden – die Regelungen der Kontaktbeschränkung.

Umkleiden

Im Innenbereich die 2G+-Regelung, d.h., es dürfen ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen, die noch zusätzlich über einen aktuellen negativen Testnachweis verfügen müssen, anwesend sein. 

Ausnahmen hiervon bestehen für Minderjährige:

  • Kinder bis 12 Jahre und 3 Monaten gelten als geimpft und benötigen auch keinen zusätzlichen Testnachweis.
  • Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, benötigen – trotz der 2G+-Regelung – keinen zusätzlichen negativen Testnachweis.
  • Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, dürfen – trotz der 2G+-Regelung – ebenfalls anwesend sein, wenn sie einen aktuellen negativen Testnachweis vorweisen können.
  • Die für geimpfte oder genesene volljährige Personen angeordnete Testpflicht entfällt für Geimpfte, wenn sie bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.
  • Abstände in den Kabinen sollten 1,5 Meter betragen, wir sind bemüht genug Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, können dies aber nicht garantieren. Informationen über die Kabinenkapazitäten und ob Duschen zur Verfügung stehen, können die Platzwarte vor Ort geben.
  • Die Fenster in den Kabinen müssen immer geöffnet bleiben.
  • Verantwortlich für die Einhaltung der 2G+-Regelung sind die das Angebot nutzenden Personen. Die Anbieter bzw. anbietenden Einrichtungen sind verantwortlich sowohl für die Einhaltung als auch die Kontrolle der 2G+-Pflicht.
  • Daher bitten wir vor betreten der Kabinen, unaufgefordert einem unserer Trainer/Betreuer eine Liste mit den Spielern und Impfnachweisen vorzulegen.

2G – Regelung

Bei der „2G-Regelung“ erhalten ausschließlich geimpfte oder genesene oder diesen gleichgestellte Personen Zugang zu bestimmten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Ein zusätzlicher Test ist – im Gegensatz zur 2G+-Regelung – nicht erforderlich.

  • Ausnahmen hiervon bestehen für Minderjährige:
  • Kinder bis 12 Jahre und 3 Monaten gelten als geimpft und benötigen auch keinen zusätzlichen Testnachweis.
  • Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, erhalten – trotz der 2G-Regelung – Zutritt (in unbegrenzter Zahl), wenn sie einen aktuellen negativen Testnachweis vorweisen können.

2G+ – Regelung

Bei der „2G+ -Regelung“ erhalten ausschließlich geimpfte oder genesene Personen oder diesen gleichgestellte Personen Zutritt, wenn sie zusätzlich über einen aktuellen negativen Testnachweis verfügen.

Ausnahmen hiervon bestehen für Minderjährige:

  • Kinder bis 12 Jahre und 3 Monaten gelten als geimpft und benötigen auch keinen zusätzlichen Testnachweis.
  • Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, benötigen – trotz der 2G+-Regelung – keinen zusätzlichen negativen Testnachweis.
  • Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, dürfen trotz der 2G+-Regelung – ebenfalls anwesend sein bzw. teilnehmen, wenn sie einen aktuellen negativen Testnachweis vorweisen können.
  • Die für geimpfte oder genesene volljährige Personen angeordnete Testpflicht entfällt für Geimpfte, wenn sie bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.