Wie werde ich Schiedsrichter?

Voraussetzungen:

Mindestalter 12 Jahre, zudem Mitglied in einem Verein, Interesse am Fußball, Einsatzbereitschaft für jährlich mindestens 20 Spielleitungen und Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen an acht bis zwölf Tagen pro Jahr.

Ausbildung:

Die Schiedsrichter-Ausbildung im Südwestdeutschen Fußballverband besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

I. Theoretischer Teil

Der theoretische Teil der Schiedsrichter-Neulings-Ausbildung umfasst 24 Lerneinheiten (LE), die in einem zentralen Lehrgang in der Sportschule Edenkoben oder in einem dezentralen Lehrgang auf Kreisebene zu absolvieren sind. Eine Auslagerung in Form eines E-Learning Angebots ist grundsätzlich möglich.

Inhalte der Ausbildung sind:

  • Die 17 Fußball-Regeln (20 LE)
  • Gewaltprävention (1 LE)
  • DFBnet Spielbericht-Online, DFBnet Vorkommnisse, Sonderbericht (2 LE)
  • DFBnet Schiedsrichter-Ansetzungen (1 LE)

Am Ende der theoretischen Ausbildung muss die offizielle Anwärter-Prüfung für Fußball-Schiedsrichter des DFB abgelegt werden. Dieser Regeltest umfasst 30 Regelfragen, wovon 10 Multiple-Choice-Fragen und 20 Fragen mit freier Antwortmöglichkeit sind. Die Prüfung gilt ab 50 Punkten als bestanden. Zwischen 40 und 49 Punkten ist eine einmalige Nachprüfung in der gleichen Form möglich. Bei dieser müssen dann zum Bestehen ebenfalls mindestens 50 Punkte erreicht werden. Bei weniger als 40 Punkten in der Prüfung bzw. weniger als 50 Punkten in der Nachprüfung gilt die Prüfung als nicht bestanden und es müssen Lehrgang und Prüfung komplett wiederholt werden.

Zusätzlich zur theoretischen Prüfung muss eine praktische Leistungsprüfung in Form eines Fitness-Tests absolviert werden. Dieser besteht aus 20 Diagonalläufen (Strafraumeck zu Strafraumeck) im Sprint und 20 Gehphasen entlang der Strafraumlinie.

II. PraktischerTeil

Nach Bestehen des theoretischen Teils erfolgt in den Kreis-Schiedsrichter- Vereinigungen ein Gespräch zum Kennenlernen, zur Orientierung in der Kreis- Schiedsrichter-Vereinigung und über mögliche Qualifikationen zwischen den Schiedsrichter-Neulingen und einem Mitglied des Kreis-Schiedsrichter-Ausschusses. Zusätzlich gibt es eine Schulung zu praktischen Inhalten der ersten Spielleitungen.

Aufbauend darauf absolvieren alle Schiedsrichter-Neulinge einen praktischen Teil, in dem sie mindestens drei Spieleinsätze als Schiedsrichter/-in erbringt.

Für alle Schiedsrichter-Neulinge erfolgen die Spieleinsätze grundsätzlich im Jugendbereich innerhalb von folgendem Modulbaukasten:

  • Spieleinsatz mit Patenbetreuung
  • Spieleinsatz als Tandem-Schiedsrichter

Die drei Spieleinsätze können sowohl in einem Modul als auch in beliebiger Kombination der zwei Module erbracht werden. Nach dem jeweiligen Spieleinsatz erfolgt eine Rückmeldung über die Schiedsrichter-Leistung durch die betreuende Person an das zuständige Mitglied des Kreis-Schiedsrichter-Ausschusses.

Die Schiedsrichter, die als Paten oder Tandem-Schiedsrichter zum Einsatz kommen, müssen ihre Eignung durch die Teilnahme an einer Schulung nachgewiesen haben.

Erst nach Abschluss von mindestens drei Spieleinsätzen und positiver Bewertung durch den KSO wird der Schiedsrichter-Neuling als aktiver Schiedsrichter geführt und erhält seinen Schiedsrichter-Ausweis. Jung-Schiedsrichter sollten darüber hinaus für einen festzulegenden Zeitraum eine weitergehende Betreuung erfahren.

Einsätze:

Nach Prüfung, je nach Alter im Junioren- und auch schon im Senioren-Bereich, beginnend in den unteren Klassen. Hierbei erfolgt möglichst Betreuung durch erfahrene Kollegen (‘Paten’).

Aufstieg:

Bei Eignung können gegebenenfalls auf Kreis- und Bezirksebene zwei Klassen in einem Jahr übersprungen werden. Ab Landesliga benötigt jeder Kandidat pro Spielklasse grundsätzlich ein Jahr. Bis in die Bundesliga sollen mindestens sechs bis acht Jahre veranschlagt werden. Die Eignung für die höhere Spielklasse wird durch Schiedsrichter-Beobachter festgestellt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann sprechen sie uns einfach an. Wir freuen uns darauf!